Unsi­cher­heit zu den ers­ten Schritten 

Was muss getan werden?

Wel­che ers­ten
Schrit­te sind als
Erben­ge­mein­schaft sinnvoll?

Sie sind Mit­glied einer Erben­ge­mein­schaft und wis­sen nicht genau, wie Sie vor­ge­hen sollen

Viel­leicht gehen Sie zunächst von Einig­keit aus, sind sich aber unsi­cher, ob nicht doch gegen­sätz­li­che Inter­es­sen oder unter­schwel­li­ge Kon­flik­te bestehen?

In sol­chen Fäl­len ist es beson­ders wich­tig, die Situa­ti­on und die zugrun­de lie­gen­den Tat­sa­chen behut­sam zu erfas­sen und zunächst Kon­takt zu allen Mit­er­ben auf­zu­neh­men. Ent­schei­dend ist dabei, früh­zei­tig ein Signal zu sen­den: Es geht um eine ein­ver­nehm­li­che Lösung – und es besteht Kompromissbereitschaft.

Der Ablauf die­ses ers­ten Kon­tak­tes ist aus­schlag­ge­bend für den gesam­ten wei­te­ren Ver­lauf der Aus­ein­an­der­set­zung / Been­di­gung der Erbengemeinschaft:

Gera­de in die­sen Anfangs­si­tua­tio­nen kann es sinn­voll sein, früh­zei­tig eine neu­tra­le Ver­mitt­lung ein­zu­schal­ten. Ein exter­ner Ver­mitt­ler kann durch Gesprä­che mit den ein­zel­nen Mit­er­ben klä­ren, wor­in die Span­nun­gen lie­gen und wel­che Bedürf­nis­se, Erwar­tun­gen und even­tu­el­len Ver­let­zun­gen hin­ter den Posi­tio­nen ste­hen. Die­se Klar­heit ist häu­fig der Schlüs­sel zu trag­fä­hi­gen Lösungen.

Die­se Anfangs­kom­mu­ni­ka­ti­on füh­re ich mit grö­ßer Empa­thie und Erfah­rung ger­ne für Sie oder mit Ihnen. So kann es auch in Ihrem Fall gelin­gen, Strei­tig­kei­ten erst gar nicht auf­kom­men zu las­sen und die Ange­le­gen­heit mit der erfor­der­li­chen Sach­lich­keit einer für alle zufrie­den­stel­len­den Lösung zuzuführen.

So kann ich helfen:


Ich habe in den letz­ten Jah­ren zahl- und facet­ten­rei­che Erfah­run­gen bei vie­len Aus­ein­an­der­set­zun­gen von Erben­ge­mein­schaf­ten gesam­melt. Bis­her ist es mir in jeden Fall gelun­gen, media­tiv eine Lösung herbeizuführen.

Prag­ma­tisch und effi­zi­ent kann ich Lösungs­vor­schlä­ge unter­brei­ten und mit den ein­zel­nen Mit­glie­dern der Erb­gen­ge­mein­schaft verhandeln.
Selbst hoch­gra­dig zer­strit­te­nen Mit­glie­dern von Erben­ge­mein­schaf­ten konn­te ich einen für alle trag­ba­ren Kom­pro­miss vermitteln.
Gerichts­strei­tig­kei­ten konn­te ich daher ver­hin­dern. Dies spart Kos­ten, Ner­ven und auch Zeit.

MEL­DEN SIE SICH GERN BEI MIR.

Dr Christine Lanwehr

Was, wenn tat­säch­lich Einig­keit herrscht – aber den­noch Fall­stri­cke lau­ern, die zu einem Streit füh­ren könnten?

Was müs­sen wir beachten?

Es ist sehr wahr­schein­lich, dass es zu einem Streit kommt.

Was kann uns erwarten?

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