Dr Christine Lanwehr

PER­SÖN­LI­CHE
RECHTS­BE­RA­TUNG
HEISST BEI MIR

01

Für Sie neh­me ich mir Zeit und höre Ihnen aktiv zu.

02

Ihnen stel­le ich
die
rich­ti­gen Fragen.

03

Für Sie ent­wi­cke­le ich Ihren pas­sen­den Lösungsansatz.

01.
SICH ZEIT NEH­MEN UND
IHNEN AKTIV ZUHÖREN,
HEISST FÜR MICH

Für die indi­vi­du­el­le Aus­ar­bei­tung von Stra­te­gien und Lösun­gen für Ihren Fall ist es uner­läss­lich, bereits vor der eigent­li­chen juris­ti­schen Arbeit genau hin­zu­schau­en und auch ganz beson­ders: HIN­ZU­HÖ­REN!

Ich möch­te nicht irgend­ei­nen erb­recht­li­chen Fall anneh­men und erar­bei­ten, son­dern genau IHREN. Dazu muss ich Ihren indi­vi­du­el­len Sach­ver­halt ermit­teln, ver­ste­hen und ana­ly­sie­ren. Das bedeu­tet, wir arbei­ten gemein­sam dar­an, Ihren Fall mit all sei­nen Ein­zel­hei­ten als Aus­gangs­si­tua­ti­on für mei­ne spä­te­re juris­ti­sche Arbeit festzuhalten.

Bei die­ser Zusam­men­ar­beit wird Ihnen auf­fal­len: durch mei­ne viel­schich­ti­gen und vari­an­ten­rei­chen beruf­li­chen Sta­tio­nen (sie­he Lebens­lauf) bin ich sehr geübt in der Metho­de des akti­ven Zuhörens.

Eben­so rou­ti­niert bin ich beim acht­sa­men Zuhö­ren, so dass mir kein Detail Ihres Fal­les ent­ge­hen wird, wenn wir uns nur die ent­spre­chen­de Zeit hier­für nehmen.

Die­ses acht­sa­me Zuhö­ren erfor­dert ein gutes Zusammenspiel/​ein gutes Team­work und auch Zeit. Aber nur so bin ich in der Lage, Ihren Fall zu ermit­teln und dafür pass­ge­nau und indi­vi­du­ell eine Lösung zu erarbeiten.

SIE REDEN,
ICH HÖRE ZU UND STELLE 
DIE RICH­TI­GEN FRAGEN.

02.
RICH­TI­GE FRAGEN
STEL­LEN,
HEISST FÜR MICH

SIE REDEN,
ICH HÖRE ZU UND STELLE 
DIE RICH­TI­GEN FRAGEN.

Mei­ne Stär­ken für Sie lie­gen dar­in, dass mir zwi­schen­mensch­li­che Span­nun­gen und Kon­flik­te im Bereich des Erb­rechts in ihrer Viel­schich­tig­keit gut bekannt sind und ich sie den­noch aus einem objek­ti­ven Blick­win­kel her­aus betrachte.

Ich erken­ne selbst unaus­ge­spro­che­ne Stör­fre­quen­zen, spre­che die­se an und kann sie dadurch einer kon­flikt­ver­mei­den­den und streit­schlich­ten­den Lösung zuführen.

Das muss nicht immer mit der Keu­le „mein Anwalt hat gesagt“ gesche­hen, denn ich habe über­haupt kein Pro­blem damit, unsicht­bar in Hin­ter­grund zu agieren.
Dies ist häu­fig sogar die effek­tivs­te Metho­de Strei­tig­kei­ten inner­halb der Fami­lie sinn­voll und zur Zufrie­den­heit aller Betei­lig­ten aufzulösen.

Aber: täu­schen sie sich nicht – ich kann auch ziel­si­cher und ener­gisch sowohl außer­ge­richt­lich als auch im gericht­li­chen Ver­fah­ren für Sie strei­ten und ein­tre­ten! Dafür braucht es aller­dings kei­ner lau­ten und unsach­li­chen Auf­trit­te vor Gericht oder gegen­über dem Geg­ner. Ich tref­fe punkt­ge­nau durch Wor­te und Argumente.

MEL­DEN SIE SICH GERN BEI MIR.

Dr Christine Lanwehr

03.
IHRE INDI­VI­DU­EL­LE LÖSUNG
ERAR­BEI­TEN
, HEISST FÜR MICH

Ihr Pro­blem ist für mich nicht nur eine juris­ti­sche Fra­ge­stel­lung, son­dern zuerst eine höchst­per­sön­li­che Lebens­si­tua­ti­on, aus der ich Sie auf­fan­gen wer­de und wir sodann zusam­men eine indi­vi­du­el­le Lösung entwickeln.

Jeder ein­zel­ne Fall im Erbrecht ist recht­lich und für die Betei­lig­ten auch emo­tio­nal anspruchsvoll.

Durch die allei­ni­ge Spe­zia­li­sie­rung auf das Erbrecht kann ich qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge juris­ti­sche Arbeit gewährleisten.

Und was für Sie als Man­dant das Wich­tigs­te ist – ich wer­de für jedes ein­zel­ne Man­dat indi­vi­du­el­le Lösun­gen und Stra­te­gien aus­ar­bei­ten, die Ihrem Gestal­tungs­ziel ent­spre­chen und Ihre Lebens­wirk­lich­keit abbilden.

Ich wer­de Ihnen nie­mals „die eine wah­re Lösung“ als unum­gäng­lich aufs „Auge drü­cken“ oder Sie in eine Strei­tig­keit oder in ein Gerichts­ver­fah­ren hin­ein­drän­gen, wenn Ihr Wunsch ein ganz ande­rer ist (z. B. Streit­schlich­tung oder Konfliktvermeidung)!

IHRE PER­SÖN­LI­CHE
LEBENS­SI­TUA­TI­ON IST DER
AUS­GANGS­PUNKT FÜR
IHRE INDI­VI­DU­EL­LE LÖSUNG.

DR. CHRIS­TI­NE LANWEHR
ÜBER MICH

Nach dem Abitur absol­vier­te ich zunächst eine Aus­bil­dung zur Steu­er­fach­an­ge­stell­ten. Mit den Erspar­nis­sen aus die­ser Zeit konn­te ich mein Stu­di­um auf­neh­men. Um mein Stu­di­um zu finan­zie­ren, arbei­te­te ich wäh­rend der gesam­ten Stu­di­en­zeit als stu­den­ti­sche Hilfs­kraft in einer auf steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen spe­zia­li­sier­ten Anwalts­kanz­lei. Dort lern­te ich die anwalt­li­che Pra­xis ken­nen und ent­wi­ckel­te mei­ne Begeis­te­rung für den Beruf.

Nach dem ers­ten Staats­examen vor dem OLG Düs­sel­dorf war ich knapp ein Jahr als wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin und Lehr­as­sis­ten­tin am Lehr­stuhl für Öffent­li­ches Recht und Steu­er­recht tätig und begann mei­ne Pro­mo­ti­on im Steu­er­recht. Die Lehr­tä­tig­keit in Arbeits­ge­mein­schaf­ten schul­te mich dar­in, kom­ple­xe Sach­ver­hal­te inter­ak­tiv zu ver­mit­teln und sicher vor Publi­kum zu spre­chen – eine essen­zi­el­le Fähig­keit für die anwalt­li­che Tätig­keit, ins­be­son­de­re im Erbrecht.

Im Jahr 2012 begann ich mein Refe­ren­da­ri­at am Land­ge­richt Arns­berg und arbei­te­te par­al­lel an mei­ner Pro­mo­ti­on wei­ter. Wäh­rend die­ser Zeit war ich unter ande­rem drei Mona­te beim Bun­des­amt für Finan­zen in Ber­lin tätig. Mei­ne Rechts­an­walts­sta­ti­on absol­vier­te ich bei einem Fach­an­walt für Erbrecht, wo ich ers­te prak­ti­sche Erfah­run­gen in die­sem Bereich sammelte.

Nach dem erfolg­rei­chen Abschluss des Refe­ren­da­ri­ats im Jahr 2014 mit dem zwei­ten Staats­examen wur­de ich 2015 als Rechts­an­wäl­tin zuge­las­sen und bin seit­her in die­sem Beruf tätig. Im sel­ben Jahr ver­tei­dig­te ich mei­ne Pro­mo­ti­ons­ar­beit mit dem Titel„Faktische Selbst­ver­an­la­gung und Feh­ler­kor­rek­tur im Besteue­rungs­ver­fah­ren von Arbeit­neh­mern“ und füh­re seit 2016 den Titel Dr. jur.

Mein Inter­es­se und mei­ne Lei­den­schaft für das Erbrecht ent­wi­ckel­ten sich 2018, als ich für eine schwer erkrank­te Kol­le­gin fünf Mona­te lang die Notar­ver­tre­tung über­nahm. In die­ser Zeit lag mein Fokus auf der Bera­tung und Beur­kun­dung im Erbrecht und in der Tes­ta­ments­ge­stal­tung – ein Bereich, der mich nach­hal­tig faszinierte.

Im Jahr 2021 leg­te ich die nota­ri­el­le Fach­prü­fung ab und bestand zudem die theo­re­ti­sche Prü­fung für den Fach­an­walts­ti­tel Fach­an­walt für Erbrecht.

Christine Lanwehr
Dr Christine Lanwehr

Nach dem Abitur habe ich zunächst eine Aus­bil­dung zur Steu­er­fach­an­ge­stell­ten abge­schlos­sen, bevor ich mit den Erspar­nis­sen aus der Aus­bil­dung das Stu­di­um auf­neh­men konn­te. Um mir das Stu­di­um finan­zie­ren zu kön­nen, habe ich wäh­rend der gesam­ten Zeit neben­be­ruf­lich in einer auf steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen spe­zia­li­sier­te Anwalts­kanz­lei als stu­den­ti­sche Hilfs­kraft gear­bei­tet und dort bereits die Arbeit als Rechts­an­walt ken­nen- und schät­zen gelernt.

Nach dem ers­ten Staats­examen vor dem OLG Düs­sel­dorf habe ich dann knapp ein Jahr als wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin und Lehr­as­sis­ten­tin am Lehr­stuhl für Öffent­li­ches Recht und Steu­er­recht gear­bei­tet und mit mei­ner Pro­mo­ti­on auf dem Gebiet des Steu­er­rechts begon­nen. Die leh­ren­de Tätig­keit in Arbeits­ge­mein­schaf­ten des Lehr­stuhls hat mich dar­in geschult, mit vie­len ver­schie­de­nen Per­sön­lich­kei­ten inter­ak­tiv Fäl­le und Bei­spie­le zu erläu­tern und durch­zu­spie­len und über­haupt vor grö­ße­rem Publi­kum zu refe­rie­ren. Dies ist eine nicht zu unter­schät­zen­de Fähig­keit in der anwalt­li­chen Tätig­keit spe­zi­ell im Bereich des Erbrechts.

Im Jahr 2012 habe ich am Land­ge­richt Arns­berg das Refe­ren­da­ri­at auf­ge­nom­men und neben­be­ruf­lich an mei­ner Pro­mo­ti­on weitergearbeitet.

Wäh­rend des Refe­ren­da­ri­ats war ich unter ande­rem drei Mona­te für das Bun­des­amt für Finan­zen in Ber­lin tätig. Die Rechts­an­walts­sta­ti­on habe ich bei einem Fach­an­walt für Erbrecht ver­bracht und habe dort mei­ne ers­ten Erfah­run­gen bei rechts­an­walt­li­chen Tätig­keit im Erbrecht gemacht.

Abschluss des Refe­ren­da­ri­ats im Jahr 2014 mit dem zwei­ten juris­ti­schen Staats­examen. Seit 2015 bin ich als Rechts­an­wäl­tin zuge­las­sen und arbei­te seit dem.

Im Jahr 2015 habe ich die nota­ri­el­le Fach­prü­fung bestan­den. Für das Jahr 2022 wer­de ich mich um einen Amts­sitz als Rechts­an­walts­no­ta­rin im Amts­ge­richts­be­zirk Arns­berg bewerben.

Das Inter­es­se und die Lei­den­schaft für das Fach­ge­biet des Erb­rechts sind ent­stan­den im Jahr 2018, als ich für eine schwer erkrank­te Kol­le­gin für fünf Mona­te die Notar­ver­tre­tung gemacht und somit ihre gesam­te Bera­tungs- und Beur­kungs­tä­tig­keit über­nom­men habe. Hier stand die Bera­tung der Betei­lig­ten auf dem Gebiet des Erb­rechts und der Tes­ta­ments­ge­stal­tung im Vor­der­grund und hat so mein Inter­es­se hervorgerufen.

Da mich die Tätig­keit als Notar­ver­tre­ter sehr inter­es­siert hat, habe ich mich ent­schlos­sen, den Vor­be­rei­tungs­lehr­gang für die nota­ri­el­le Fach­prü­fung zu absol­vie­ren und mich für die Prü­fung anzumelden.

Im Jahr 2021 habe ich die nota­ri­el­le Fach­prü­fung bestan­den und wer­de mich um einen Amts­sitz als Rechts­an­walts­no­ta­rin im Amts­ge­richts­be­zirk Arns­berg bewerben.

Eben­falls im Jahr 2021 habe die theo­re­ti­sche Prü­fung für den Fach­an­walts­ti­tel „Fach­an­walt für Erbrecht“ bestanden.

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Dr Christine Lanwehr

Wie bereits erläu­tert, gibt es bei mir kei­ne vor­ge­fer­tig­ten Stan­dard­lö­sun­gen. Ihre indi­vi­du­el­le Lösung erfor­dert Zeit und Res­sour­cen. Da die nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) vor­ge­se­he­ne Ver­gü­tung gera­de in erb­recht­li­chen Man­da­ten nahe­zu immer in einem deut­li­chen Miss­ver­hält­nis zu Umfang, Zeit­auf­wand und Schwie­rig­keit steht, kann ich die meis­ten Man­da­te im Erbrecht nicht ohne Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung, die Zeit und Auf­wand ange­mes­sen hono­riert, übernehmen.

Ger­ne bespre­che ich per­sön­lich mit Ihnen, wie ich Ihre Ange­le­gen­heit abrechne.